Schule, Integration
und Betreuung

Besucher seit dem
24.08.2008

 

Letzte Aktualisierung

13.12.2013

Keuchhusten

Information über Keuchhusten

in Gemeinschaftseinrichtungen


Liebe Eltern,

wir möchten Sie mit diesem Brief darüber informieren, was bei Keuchhusten (Pertussis) in Gemeinschaftseinrichtungen zu beachten ist.

Gemeinschaftseinrichtungen sind Orte, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jungendliche betreut werden, insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen wie Heime oder Ferienlager. Bedingt durch enge Kontakte ist hier die Gefahr, Krankheitserreger zu übertragen, besonders hoch.

Bei Keuchhusten handelt es sich um eine bakterielle Infektion, die über Tröpfchen von Mensch zu Mensch über eine Entfernung von höchstens 2 m übertragen wird.

Die Gesamtkrankheitsdauer beträgt ca. 6-12 Wochen. Die Symptome sind: anfangs grippaler Infekt, später anfallsweise auftretende Hustenstöße in Serie, zuletzt abnehmende Hustenanfälle.

Schwere Komplikationen treten vorwiegend bei Säuglingen und Kleinkindern auf.

Deshalb ist es wichtig, die Grundimmunisierung zum frühestmöglichen Zeitpunkt, d.h. unmittelbar nach Vollendung des 2. Lebensmonats, zu beginnen. Empfohlene Auffrisch-impfungen sollen im Alter von 5 bis 6 Jahren und 9 bis 17 Jahren durchgeführt und bestehende Impflücken gerade auch bei Jugendlichen (als Kombinationsimpfstoff zusammen mit Diphtherie und Tetanus) geschlossen werden. Ein Einzelimpfstoff steht noch nicht zur Verfügung.

Speziell vor Geburt eines Kindes sollte überprüft werden, ob ein ausreichender Immunschutz gegen Keuchhusten bei engen Familienangehörigen besteht.

Die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) beträgt 7-14

(-20) Tage.

Eine Ansteckungsfähigkeit besteht schon ab Auftreten der ersten Krankheitssymptome.

Symptomfreie Kontaktpersonen dürfen die Gemeinschaftseinrichtungen weiterhin besuchen.

Hustende, bisher nicht geimpfte Kinder dürfen nicht in die Einrichtung.

Medikamentöse vorsorgliche Behandlung enger Kontaktpersonen:

Ungeimpften oder vor über 5 Jahren geimpften engen Kontaktpersonen werden antibiotische Prophylaxe (für 14 Tage) und Impfung empfohlen.

Wiederzulassung nach der Krankheit:

Frühestens fünf Tage nach Beginn einer antibiotischen Therapie können erkrankte Kinder die Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen. Ohne antibiotische Therapie ist eine Wiederzulassung erst drei Wochen nach Auftreten der ersten Symptome möglich.

Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert.

Diese Erkrankung ist nach § 34 Infektionsschutzgesetz meldepflichtig – deshalb sind die Eltern der betroffenen Kinder verpflichtet, der Gemeinschaftseinrichtung jeden Erkrankungsfall sofort zu melden.

zurück

 

Ewiger Kalender - Atomuhr Uhrzeit  

Neuigkeiten:

Wir wünschen

frohe Weihnachten

und einen guten Rutsch

ins Jahr 2014

Termine:

Weihnachtsferien 

vom 23.12.2013 bis 07.01.2014


Die Einrichtung schließt

am 20.12.2013 um 13:00 Uhr