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Letzte Aktualisierung

13.12.2013

Kopfläuse

Information über Kopfläuse

in Gemeinschaftseinrichtungen

Liebe Eltern,

wir möchten Sie mit diesem Brief darüber informieren, was bei Kopfläusen in Gemeinschafts-einrichtungen zu beachten ist.

Kopfläuse sind Parasiten, die zwar in unseren Breiten keine Krankheiten übertragen, aber in der Gemeinschaftseinrichtung häufig zu Ansteckungen und bei ungenügender Behandlung zu Rückfällen führen.

Die Kopfläuse verursachen durch Stich einen lästigen Juckreiz. Sie kleben ihre Eier an der Haarbasis ab, meist in Kontakt mit der Kopfhaut. Ihr Leben hängt vor allem davon ab, dass sie ihren Flüssigkeitsbedarf durch 4-6 x tägliches Blutsaugen decken. Nach etwa 21 Stunden ohne Nahrungsaufnahme ist die Kopflaus unbeweglich. Man findet sie besonders im Schläfen-Ohren-Nackenbereich, wo eine Temperatur von 37°C gewährleistet ist. Sie ermöglicht der Larve eine Entwicklung in sieben Tagen. Eier und Larven werden in einer Nissenhülle über dem Haarboden bis ca. 1 cm Abstand abgelegt, sie sind dunkel und unauffällig. Die leeren Eihüllen, die sogenannten Nissen, sind dagegen stark lichtbrechend und gut zu sehen. Nach ca. 10 Tagen und drei Häutungen ist die Kopflaus voll entwickelt und aktiv. Kopfläuse werden fast immer von Kopf zu Kopf übertragen. Andere Übertragungswege (gemeinsame Nutzung von Kopfkissen, Bettdecken, Kämmen, Kopfbedeckungen oder Plüschtieren) sind möglich, spielen aber eine untergeordnete Rolle.

Zur Bekämpfung der Läuse und ihrer Eier können verschiedene Wirkstoffe (Pedikulozid) oder Wirkstoffkombinationen eingesetzt werden. Die Herstellerangaben sind zu beachten.

Empfohlenes Behandlungsschema (Robert-Koch-Institut Mai 2007):

Tag 1: Den Läuse- abtötenden Wirkstoff einmassieren und anschließend das nasse Haar stets mit einem speziellen Nissenkamm (aus Apotheke oder Drogerie) auskämmen – mit Haarpflegespülung geht es leichter

Tag 5: nasses Haar wieder mit dem Nissenkamm auskämmen, um bereits geschlüpfte Larven zu entfernen, bevor sie mobil sind.

Tag 8, 9 oder 10: - Wiederholungsbehandlung: Haar erneut mit dem Mittel gegen Läuse behandeln, um spät geschlüpfte Larven abzutöten

Tag 13: Kontrolluntersuchung durch nasses Auskämmen (siehe Tag 5)

Tag 17: evtl. letzte Kontrolle durch nasses Auskämmen
Kontaktpersonen dürfen in die Gemeinschaftseinrichtung. Wichtig ist jedoch, dass die engsten Kontaktpersonen (Familienmitglieder, Freunde) auch informiert, untersucht und gegebenenfalls behandelt werden. Wiederzulassung: Nach erfolgter Therapie. Ein schriftliches Attest ist bei wiederholtem Befall erforderlich und kann erst erstellt werden, wenn keine lebenden Entwicklungsstadien mehr vorhanden sind. Diese Erkrankung ist nach § 34 Infektionsschutzgesetz meldepflichtig – deshalb sind die Eltern der betroffenen Kinder verpflichtet, jeden Erkrankungsfall der Gemeinschaftseinrichtung zu melden.

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Neuigkeiten:

Wir wünschen

frohe Weihnachten

und einen guten Rutsch

ins Jahr 2014

Termine:

Weihnachtsferien 

vom 23.12.2013 bis 07.01.2014


Die Einrichtung schließt

am 20.12.2013 um 13:00 Uhr